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   VG Ansbach, 02.07.2014 - AN 11 K 14.00122   

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VG Ansbach, 02.07.2014 - AN 11 K 14.00122 (https://dejure.org/2014,17412)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02.07.2014 - AN 11 K 14.00122 (https://dejure.org/2014,17412)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02. Juli 2014 - AN 11 K 14.00122 (https://dejure.org/2014,17412)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Hessen, 26.09.2013 - 9 B 1674/13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Vollzug einer immissionsschutzrechtlichen

    Auszug aus VG Ansbach, 02.07.2014 - AN 11 K 14.00122
    Schließlich dürfen Windenergieanlagen als Ausfluss des baurechtlichen Rücksichtnahmegebots eine benachbarte Wohnbebauung auch nicht optisch unzumutbar bedrängen oder gar erdrückend wirken (OVG NRW, U.v. 9.8.2006 - 8 A 3726/05 und B.v. 22.3.2007 - 8 B 2283/06, BVerwG, B.v. 11.12.2006 - 4 B 72/06, BayVGH, U.v. 29.5.2009 - 22 B 08.1785, HessVGH, B.v. 26.9.2013 - 9 B 1674/13 - jeweils juris; Middeke DVBl 2008, 292/297).

    Dieses Brandschutzkonzept belegt, dass angesichts der geringen Brandgefahreintrittswahrscheinlichkeit von der geplanten WEA keine über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehende Brandgefahr ausgeht (vgl. auch HessVGH, B.v. 26.9.2013 - 9 B 1674/13 - juris).

  • VGH Bayern, 29.11.2013 - 4 B 13.1166

    Antrag auf Einholung von Sachverständigenbeweis zur Verfolgungsgefahr von

    Auszug aus VG Ansbach, 02.07.2014 - AN 11 K 14.00122
    Eine Eigentümerstellung des Klägers als Wasserzweckverband komme auch nicht aufgrund einer Widmung zu einem öffentlichen Zweck in Frage, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 29. November 2013, Az. 4 B 13.1166 ausgeführt habe.

    ... Gemarkung ... sowie als Nutzungsberechtigter von ebenfalls in der Nähe verlaufender Versorgungsleitungen, wobei es entgegen der Ansicht der Beigeladenen auf die Eigentumslage an sich nicht entscheidungserheblich ankommt und wohl entgegen der Ansicht der Beigeladenen nach §§ 94 Abs. 1, 95 Abs. 1 Satz 2 BGB auch ein Eigentum des Klägers anzunehmen wäre (BeckOK § 95 BGB Rn. 9 und Münchener Kommentar § 94 BGB Rn. 16 und § 95 BGB Rn. 26, jedenfalls wenn die Leitungsverlegung nicht durch den Grundstückseigentümer erfolgt ist, vgl. BayVGH, U.v. 29.11.2013 - 4 B 13.1166 - juris), auf die hier allein abzustellen ist (Jarass = J § 6 BImSchG Rn. 46 ff.), als möglich und nicht als völlig ausgeschlossen erscheinen lassen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - 8 A 3726/05

    Optisch bedrängende Wirkung einer Windkraftanlage?

    Auszug aus VG Ansbach, 02.07.2014 - AN 11 K 14.00122
    Schließlich dürfen Windenergieanlagen als Ausfluss des baurechtlichen Rücksichtnahmegebots eine benachbarte Wohnbebauung auch nicht optisch unzumutbar bedrängen oder gar erdrückend wirken (OVG NRW, U.v. 9.8.2006 - 8 A 3726/05 und B.v. 22.3.2007 - 8 B 2283/06, BVerwG, B.v. 11.12.2006 - 4 B 72/06, BayVGH, U.v. 29.5.2009 - 22 B 08.1785, HessVGH, B.v. 26.9.2013 - 9 B 1674/13 - jeweils juris; Middeke DVBl 2008, 292/297).
  • VGH Bayern, 31.10.2008 - 22 CS 08.2369

    Windkraftanlagen; gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VG Ansbach, 02.07.2014 - AN 11 K 14.00122
    Dies erscheint unter dem Aspekt der Gefahrbeherrschung auch als ausreichend (BayVGH, B.v. 31.10.2008 - 22 CS 08.2369 und RhPf OVG, U.v. 12.5.2011 - 1 A 11168/08 - jeweils juris, Hinweise wie vor).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 2 S 2385/12

    Zur Verwertung von Sachverständigengutachten im Wege des Urkundenbeweises

    Auszug aus VG Ansbach, 02.07.2014 - AN 11 K 14.00122
    Im gerichtlichen Verfahren können nämlich auch Gutachten, die im vorangegangenen Verwaltungsverfahren eingeholt oder in Auftrag gegeben wurden, im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden, soweit dieses nicht substantiiert bestritten wird (Kopp/Schenke § 98 VwGO Rn. 15a und § 108 VwGO Rn. 9, BVerwG, B.v. 7.9.1993 - 9 B 509.93 und VGH BW, B.v. 25.2.2013 - 2 S 2385/12 - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 28.07.2009 - 22 BV 08.3427

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Windkraftanlage; Abstandsflächen;

    Auszug aus VG Ansbach, 02.07.2014 - AN 11 K 14.00122
    6 Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), wonach vor den Außenwänden von Gebäuden Abstandsflächen freizuhalten sind, gilt entsprechend auch für Windenergieanlagen, da von diesen im Sinne von Satz 2 dieser Vorschrift Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen (Simon/Busse Art. 6 BayBO Rn. 27 und 263, Koch/Molodovsky Art. 6 BayBO Rn. 11; Jäde/Dirn-berger u.a. Art. 6 BayBO Rn. 159; BayVGH, U.v. 28.7.2009 - 22 BV 08.3427 und B.v. 29.5.2013 - 22 CS 13.753 - juris).
  • VGH Bayern, 29.05.2013 - 22 CS 13.753

    Sofort vollziehbare immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage

    Auszug aus VG Ansbach, 02.07.2014 - AN 11 K 14.00122
    6 Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), wonach vor den Außenwänden von Gebäuden Abstandsflächen freizuhalten sind, gilt entsprechend auch für Windenergieanlagen, da von diesen im Sinne von Satz 2 dieser Vorschrift Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen (Simon/Busse Art. 6 BayBO Rn. 27 und 263, Koch/Molodovsky Art. 6 BayBO Rn. 11; Jäde/Dirn-berger u.a. Art. 6 BayBO Rn. 159; BayVGH, U.v. 28.7.2009 - 22 BV 08.3427 und B.v. 29.5.2013 - 22 CS 13.753 - juris).
  • VGH Bayern, 21.01.2013 - 22 CS 12.2297

    Gehört eine Leitung, die seit langer Zeit einer kommunalen Abwasserbeseitigungs-

    Auszug aus VG Ansbach, 02.07.2014 - AN 11 K 14.00122
    Sie dient aber nur als Nachweis für die ausreichende Sicherung der straßen- oder wegemäßige Erschließung der geplanten Anlage (vgl. zum Erschließungsumfang einer WEA VG Ansbach U.v. 25.1.2012 - AN 11 K 11.01753 und BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 22 CS 12.2297 - juris), zumal in der Bauphase.
  • BVerwG, 07.09.1993 - 9 B 509.93

    Optisch bedrängende Wirkung einer Windkraftanlage

    Auszug aus VG Ansbach, 02.07.2014 - AN 11 K 14.00122
    Im gerichtlichen Verfahren können nämlich auch Gutachten, die im vorangegangenen Verwaltungsverfahren eingeholt oder in Auftrag gegeben wurden, im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden, soweit dieses nicht substantiiert bestritten wird (Kopp/Schenke § 98 VwGO Rn. 15a und § 108 VwGO Rn. 9, BVerwG, B.v. 7.9.1993 - 9 B 509.93 und VGH BW, B.v. 25.2.2013 - 2 S 2385/12 - jeweils juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2007 - 8 B 2283/06

    Nachbarklage gegen Windkraftanlage - Eiswurfrisiko

    Auszug aus VG Ansbach, 02.07.2014 - AN 11 K 14.00122
    Schließlich dürfen Windenergieanlagen als Ausfluss des baurechtlichen Rücksichtnahmegebots eine benachbarte Wohnbebauung auch nicht optisch unzumutbar bedrängen oder gar erdrückend wirken (OVG NRW, U.v. 9.8.2006 - 8 A 3726/05 und B.v. 22.3.2007 - 8 B 2283/06, BVerwG, B.v. 11.12.2006 - 4 B 72/06, BayVGH, U.v. 29.5.2009 - 22 B 08.1785, HessVGH, B.v. 26.9.2013 - 9 B 1674/13 - jeweils juris; Middeke DVBl 2008, 292/297).
  • VGH Bayern, 29.05.2009 - 22 B 08.1785

    Windkraft: Windenergieanlagen wegen Eiswurfgefahr unzulässig

  • VG Ansbach, 25.01.2012 - AN 11 K 11.01753
  • VG Ansbach, 02.07.2014 - AN 11 K 14.00857

    Nachbarklage gegen Berichtigung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 1 A 11186/08

    Windkraftanlage; Gebot der Rücksichtnahme; optisch bedrängende Wirkung (bejaht)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.2006 - 1 A 10845/05

    Im Einzelfall unbegründete Klage einer Standortgemeinde gegen die

  • VG Ansbach, 02.07.2014 - AN 11 K 14.00857

    Kein Baustopp für Windkraftanlage Etzenhausen

    Der Kläger, der als kommunaler Zweckverband auch für bestimmte Ortsteile des Marktes für die Trinkwasserversorgung zuständig ist, wendet sich als Dritter im Verfahren AN 11 K 14.00122 gegen die der Beigeladenen durch das Landratsamt Roth (Landratsamt) erteilte entsprechende immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) des Typs ENERCON E-101auf dem Grundstück FlNr.

    Hiergegen ließ der Kläger mit Telefax seiner Bevollmächtigten vom 22. Januar 2014 Klage erheben (AN 11 K 14.00122) und beantragen, den Bescheid vom 19. Dezember 2013 aufzuheben.

    Wegen der mündlichen Verhandlung vom 2. Juli 2014 wird auf die Sitzungsniederschrift und wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf diese Gerichtsakte, die Gerichtsakte AN 11 K 14.00122 und die beigezogenen Behördenakten Bezug genommen.

    Dies ist hier der Fall, weil die Anfechtung des Berichtigungsbescheids des Landratsamts vom 9. April 2014 die Rechtsstellung des Klägers im Anfechtungsprozess gegen den Genehmigungsbescheid des Landratsamts vom 19. Dezember 2013 (AN 11 K 14.00122) unberührt lässt.

  • VG Ansbach, 04.07.2014 - AN 11 S 14.00613

    Antrag der Betreiberin auf gerichtliche Anordnung des Sofortvollzugs einer

    ... Gemarkung ... errichten und betreiben will, begehrt die gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung der ihr vom Landratsamt Roth (Landratsamt) erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, nachdem die Beigeladenen in diesem Antragsverfahren Klagen erhoben (AN 11 K 14.00122 bzw. AN 11 K 14.00857 und AN 11 K 14.00145) und das Landratsamt den Antrag der Antragstellerin auf Anordnung der sofortigen Vollziehung dieser Genehmigung ablehnte.

    Mit Schreiben vom 20. Dezember 2013 (Bl. 494 BA), zugestellt mit Empfangsbekenntnis vom 23. Dezember 2013, wurden den Bevollmächtigten des hiesigen Beigeladenen zu 1 im Verfahren AN 11 K 14.00122 und mit Schreiben vom 30. Dezember 2013 (Bl. 540 BA), mit Einschreiben aufgegeben zur Post am 30. Dezember 2103, den hiesigen Beigeladenen zu 2 und 3 im Klageverfahren AN 11 K 14.00145 Ausfertigungen des Genehmigungsbescheids zugesandt.

    Die Kläger der Klageverfahren AN 11 K 14.00145 und AN 11 K 14.00122 würden durch den streitgegenständlichen Genehmigungsbescheid des Landratsamts vom 19. Dezember 2013 nicht in drittschützenden Rechten verletzt (wurde unter weitgehender Wiederholung des Vorbringens in den Klageverfahren weiter ausgeführt).

    Mit Beschluss vom 24. April 2014 wurden die Kläger der Klageverfahren AN 11 K 14.00122 und AN 11 K 14.00145 in diesem Antragsverfahren notwendig beigeladen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf diese Gerichtsakte, die beigezogenen Gerichtsakten AN 11 K 14.00122 und AN 11 K 14.00145 und die beigezogenen Behördenakten verwiesen.

    Die nach diesen Grundsätzen im Rahmen des summarischen Verfahrens zu treffende Entscheidung führt hier dazu, dass dem Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 19. Dezember 2013 stattzugeben ist, weil sie - wohl unstreitig - zwar nicht im besonderen öffentlichen Interesse, aber im Rechtssinne im überwiegenden Interesse der Antragstellerin liegt, wobei hinsichtlich des letzten Aspekts vor allem zu berücksichtigen ist, dass die Hauptsacheverfahren nach Auffassung des Gerichts wenig Aussicht auf Erfolg bieten, zumal die Klagen in diesen Verfahren mit Urteilen vom 2. Juli 2014 AN 11 K 14.00122 und AN 11 K 14.00145 abgewiesen wurden, und bei der dann gebotenen Interessenabwägung das Interesse der Antragstellerin an der Verwirklichung ihres Vorhabens gegenüber den Interessen der Beigeladenen überwiegt.

  • VG München, 01.06.2022 - M 28 E 22.2108

    Erfolgloser Eilantrag eines Umweltverbandes auf Einschreiten gegen den

    a) Es kann dahinstehen, ob die Baumaßnahmen an den Zuwegungen, wie vom Antragsteller behauptet, Teil der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 5. August 2020 sind oder ob der Wegeausbau, wie vom Antragsgegner vorgetragen, eine verfahrensfreie Maßnahme nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 8 BayBO darstellt (siehe hierzu z.B. VG Ansbach, U.v. 2.7.2014 - AN 11 K 14.00122 - juris Rn. 41 m.w.N.; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, B.v. 27.1.2022 - 3 B 1209/21 - juris Rn. 31), denn darauf kommt es nicht entscheidungserheblich an.
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